Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem SRS SportPark
vertreten durch den Verein SRS e.V. Im Sportzentrum 2
57610 Altenkirchen
(E-Mail: info@srssportpark.de; Internet: www.srssportpark.de; www.srsonline.de)
eingetragen: Amtsgericht Montabaur VR 10926, USt.-IDNr. DE 148 004 112
Vorstand: Daniel Mannweiler, Frank Schellenberger
und den Kunden. (wenn sie Verbraucher nach §13 BGB sind, das bedeutet jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder gewerblichen noch ihrer selbstständigen, beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können).
1.2
Die AGB des SRS SportParks gelten ausschließlich. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, als der SRS SportPark deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Mündliche Absprachen werden schriftlich festgehalten.
2. Vertragsgegenstand
Die hier verschriftlichen AGB gelten für jegliche Verträge im Rahmen der Nutzung des SRS SportParks. Diese können per Internetangebot des SportParks abgeschlossen werden, sowie schriftlich per Email, oder per mündlicher Absprache über Telefon oder vor Ort. Inbegriffen ist die Nutzung der:
- Burg Wächter Matchpoint Tennishalle (und einzelne Tennisplätze)
- 7x7 moveBox
- Ditec Beacharena
Ebenso inbegriffen sind Buchungen von angebotenen Trainings- und Entertainment Programmen wie z.B. Kindergeburtstag und Bouldertraining sowie Abonnements.
3. Leistungen im SRS SportPark
3.1
Der SRS SportPark ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Plätze so bereit zu stellen, dass sie deren gebuchten Nutzen entsprechen und die vereinbarten Leistungen erbringen.
3.2
Die angebotenen Leistungen einer Platzmiete berechnet sich pro Spieleinheit von 30 Minuten. Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende sind festinstallierte Zeituhren die das Licht der Plätze anschalten. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben.
Das Betreten der Halle ist erst zur jeweils gebuchten Spielzeit möglich. Für den Fall, dass nach abgelaufener Spielzeit die Plätze weiter bespielt werden, ist der SportPark berechtigt, für jede weitere angebrochene Spielzeit den jeweils gültigen Spieleinheitenpreis zu berechnen.
3.3
Der SRS SportPark ist verantwortlich dafür, die Sportflächen pünktlich zum Beginn der gebuchten Leistung zur Verfügung zu stellen.
3.4
Für den pünktlichen Antritt der gebuchten Leistung sind die Kunden verantwortlich. Bei einer selbstverursachten Verspätung dieser, können die Spielminuten nicht nachgeholt werden.
3.5
Die Kunden sind verpflichtet, die gebuchten und zur Verfügung gestellten Leistungen zu bezahlen.
4. Vertragsschluss
4.1
Die präsentierten Angebote und Leistungen auf der Webseite des SRS SportParks stellen noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie sind eine Einladung an den Kunden diese Leistungen und Angebote über eine verbindliche Buchung in Anspruch zu nehmen.
4.2
Die verbindlichen Mietpreise ergeben sich aus den aktuellen Preislisten und Nutzungsgebühren, welche online oder vor Ort einsehbar sind oder jederzeit angefordert werden können. Die Platzmiete umfasst den gemieteten Platz inkl. Licht sowie die Benutzung der Umkleiden und Duschen.
4.3
Die Kunden können über SRSonline.de/sportpark online die gewünschten Plätze und Dauer der Trainingseinheit buchen. Sie werden während der Buchung auf das Buchungsportal eversports weitergeleitet. Kunden geben durch das Absenden der Buchung und durch das Anklicken des Feldes „zahlungspflichtig buchen“ eine rechtsverbindliche Buchung auf die ausgewählte Leistung ab.
4.4
Buchungen erfolgen auf den Namen des Platzmieters.
4.5
Ein Vertrag zwischen den beiden Parteien (SRS SportPark und Kunden) kommt dann erst zustande, wenn der SRS SportPark die Buchung des Nutzers annimmt und eine Buchungsbestätigung in schriftlicher Form verschickt, bzw. diese automatisch über das Buchungsportal verschickt wird.
4.6
Abonnements werden erst durch Rechnungslegung rechtsverbindlich und gelten für den abgeschlossenen Zeitraum. Die Abonnementanmeldung stellt dabei nur eine Reservierungsanfrage dar. Die verbindlichen Preise für Abonnements und Spielzeiten ergeben sich aus dem Vertrag.
4.7
Der Vertragsabschluss kommt dann zustande, wenn der Nutzer die Leistung im Voraus bezahlt. Dies ist über die folgenden Zahlungswege möglich.
Paypal: Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full.
Im Bestellprozess wird der Nutzer von der Website des Sportparks auf die Website von PayPal weitergeleitet. Nach Eingabe seiner Zahlungsdaten und Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode bestätigt der Nutzer durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch eine Zahlungsanweisung an PayPal. Der Sportpark fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und nimmt das Angebot des Nutzers im Falle des Klickens des den Bestellvorgang abschließenden Buttons an.
Kreditkarte: Unter Angaben der Kreditkartendaten ist eine Zahlung per Kreditkarte über das Online-Buchungsportal möglich.
Lastschrift: Ebenso ist ein SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Der Termin zur Abbuchung der vertraglich vereinbarten Leistung werden vorab bekanntgegeben und zum genannten Termin per Bankeinzug vom angegebenen Konto abgebucht. Hierbei ist sicherzustellen, dass dem SRS SportPark korrekte Kontodaten zur Verfügung stehen sowie ein schriftliches und unterschriebenes Mandat zum SEPA-Lastschrift Verfahren vorliegt.
Bar: zu den veröffentlichten Öffnungszeiten des SRS SportPark Büros ist eine Barzahlung zu Beginn der Inanspruchnahme der Leistung ebenfalls möglich.
Lastschriftverfahren bei Abonnements Kunden: Im Falle wiederkehrender Nutzungen durch die Kunden ist eine Bezahlung durch ein SEPA -Lastschrift Mandat erwünscht. Die Termine zur Abbuchung der vertraglich vereinbarten Leistungen werden vorab bekanntgegeben und zum genannten Termin per Bankeinzug vom angegebenen Konto abgebucht. Hierbei ist sicherzustellen, dass dem SRS SportPark korrekte Kontodaten zur Verfügung stehen sowie ein schriftliches und unterschriebenes Mandat zum SEPA-Lastschrift Verfahren vorliegt.
4.8
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4.9
Die Kunden haben sicherzustellen, dass die von ihnen angegebenen Kontaktdaten zur Buchungsabwicklung (i.d.R. Email-Adresse) korrekt sind, so dass die vom SRS SportPark versandten Unterlagen empfangen werden können. Die Kunden haben sicherzustellen, dass beim Einsatz von Spam-Filtern, alle versandten Emails zugestellt werden können.
4.10
Die Kunden, die den Vertrag zur Nutzung rechtswirksam eingegangen sind, haben die Möglichkeit ihre Mitspieler mitzubringen. Diese müssen nicht weiter angemeldet werden. Jedoch tragen die Kunden, auf deren Namen der Vertrag läuft, die Verantwortung das auch ihre Mitspieler die Ansprüche und Regelungen aus den AGB und Nutzungsbedingungen ebenso einhalten.
4.11
Aufgrund außergewöhnlicher Umstände hält sich der SRS SportPark vor, eine angebotene Leistung und ein rechtlich wirksamen Vertrag aufzuheben. Der SRS SportPark hat eine Änderung oder Abweichung einer bereits gebuchten Leistung unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber den Kunden zu erklären. Diese Leistungen werden im vollen Umfang zurückerstattet.
5. Widerrufsrecht und Stornobedingungen
5.1
Nach §312 g Abs. 2 S.1 Ziffer 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Kunden (nach §13 BGB) bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Aus Kulanzgründen gewährt der SRS SportPark jedoch seinen Kunden ein Widerrufsrecht mit gestaffelten Stornobedingungen, sofern diese in dem entsprechenden Zeitraum, vor der gebuchten Nutzungszeit durch eine formlose schriftliche Erklärung mit folgenden Min-destangaben erläutert wird:
- Wer hat gebucht
- Welches Angebot sollte genutzt werden
- Datum und Uhrzeit der entsprechenden Nutzung
- Kontaktdaten zur weiteren Kommunikation oder Rückzahlung
5.2 Stornobedingungen
5.2.1 Nutzung einzelner Sportflächen durch private Einzelpersonen:
Stornierungen gebuchter Plätze haben spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn zu erfolgen. Sollte eine Stornierung – aus welchen Gründen auch immer – kurzfristiger erfolgen, bleibt die Verpflichtung des Kunden bestehen, den gebuchten Platz entsprechend zu bezahlen. Bei rechtzeitiger Stornierung werden Einzelstunden mit Geldguthaben auf das Benutzerkonto vergütet.
5.2.2 Nutzung gesamter Sporthallen durch Gruppen, ab einer Größe von 5 Personen
Bei Widerruf bis 3 Tage vor Nutzungsbeginn, erhalten die Kunden alle Zahlungen abzüglich einer Stornierungsgebühr von 20% der Brutto-Vertragssumme (mind. aber 5,00 Euro je Buchung) zurück.
Bei Widerruf bis 24 Stunden vor Nutzungsbeginn, erhebt der SRS SportPark eine Stornogebühr von 50% der Brutto-Vertragssumme. Die Stornogebühr wird bei noch nicht bezahlter Leistung in Rechnung gestellt. Ansonsten wird der bereits bezahlte Betrag der Leistung, minus der 50% Stornogebühr unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach Ein-gang der Stornierungserklärung erstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn dies wird anders ver-einbart.
Eine Widerrufserklärung in weniger als 24 Stunden vor Nutzungsbeginn ist nicht möglich. Eine Zahlung der gebuchten Leistung ist vollständig zu leisten.
5.2.3 Buchung eines Angebotes mit Beteiligung von Personal des SRS SportParks
Bei Widerruf bis 7 Tage vor Nutzungsbeginn, erhalten die Kunden alle Zahlungen abzüglich einer Stornierungsgebühr von 20% der Brutto-Vertragssumme (mind. aber 5,00 Euro je Buchung) zurück.
Bei Widerruf bis 72 Stunden vor Nutzungsbeginn, erhebt der SRS SportPark eine Stornogebühr von 50% der Brutto-Vertragssumme. Die Stornogebühr wird bei noch nicht bezahlter Leistung in Rechnung gestellt. Ansonsten wird der bereits bezahlte Betrag der Leistung, minus der 50% Stornogebühr unverzüglich, spätestens aber innerhalb 14 Tagen nach Ein-gang der Stornierungserklärung erstattet. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn dies wird anders ver-einbart.
Eine Widerrufserklärung in weniger als 72 Stunden vor Nutzungsbeginn ist nicht möglich. Eine Zahlung der gebuchten Leistung ist vollständig zu leisten.
5.2.4 Teilnahme an Veranstaltungen mit mehreren Einheiten
Bei Gruppenangeboten die über mehrere Einheiten (dies gilt ab zwei Einheiten) angeboten werden, können die Leistungen nur als Gesamtpaket über die Dauer dieser Einheiten gebucht werden.
Bei Widerruf des gesamten Gruppenangebots bis 24 Stunden vor Beginn des Angebots, er-halten die Kunden alle Zahlungen abzüglich einer Stornierungsgebühr von 20% der Brutto-Vertragssumme (mind. aber 5,00 Euro je Buchung), unverzüglich, oder aber spätestens innerhalb vierzehn Tagen nach Eingang der Stornierungserklärung zurück. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn dies wird anders vereinbart.
Eine Widerrufserklärung in weniger als 24 Stunden vor Nutzungsbeginn ist nicht möglich. Ist es den Kunden nicht möglich, die Einheiten im Gesamten zu besuchen, werden einzelne Stunden nicht erstattet.
5.2.5 Stornierung einzelner Abonnement-Einheiten
Bei rechtzeitiger Absage einer Abonnentenspieleinheit (mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn) erhält der Kunde eine Zeit-Gutschrift. Diese Gutschriften verfallen mit Beginn der nächsten Winter-Saison. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
6. Datenschutz und Bildmaterial
6.1
Die Sportflächen des SRS SportParks sind teilweise videoüberwacht. Auf diese wird mit Hinweisschildern hingewiesen und sind von den Kunden leicht zu erkennen.
6.2
Soweit die Kunden dem SRS SportPark Informationen und Daten zur Verfügung stellen, versichern sie die Berechtigung zur Übergabe und Verwendung dieser Daten. Der SRS SportPark ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen.
6.3
Die Kunden willigen ein, dass ihre Daten durch den SRS SportPark elektronisch gespeichert, verarbeitet und für die notwendigen administrativen sowie rechtlichen Arbeitsvorgänge verwendet werden dürfen. Gemäß DSGVO können die Kunden jederzeit kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten ersuchen sowie eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Zusätzlich besteht auch ein Widerspruchsrecht die Einwilligungsklärung (per Post oder E-Mail) für die Zukunft zu ändern oder zu widerrufen.
6.4
Der SRS SportPark garantiert die Nutzung dieser Daten nur für eigene Zwecke, wie z.B. Teilnehmerlisten bei Gruppenangeboten (inkl. E-Mail-Adressen), dem Versand des aktuellen Nachrichtenmagazins oder anderer Angebote.
6.5
Alle Bild- und Tonträger, die bei Gruppenangeboten und Veranstaltungen erstellt werden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR-Maßnahmen oder im Rahmen des SRS SportParks ohne vorherige Absprache genutzt werden. Die Kunden erklären sich mit der Anmeldung bereit, dass Bildträger, auf denen sie oder ihre Kinder abgebildet sind, in gedruckter und/oder elektronische Form für den SRS SportPark eingesetzt werden können. Die Kunden können dieser Verwendung jederzeit für die Zukunft schriftlich widersprechen. Bei Privatgebuchten Leistungen des SRS SportParks werden keine Bild- oder Tonaufnahmen gemacht.
7. Nutzungsbedingungen und Haftung
7.1
Alle Sportflächen dürfen lediglich zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der all-gemein anerkannten Sportregeln sowie der Nutzungsbedingungen des SRS SportParks genutzt werden. Die Nutzungsbedingungen sind durch Aushänge und über den Internetauftritt des SRS SportParks leicht einsehbar und können auf Anfrage ausgehändigt werden.
7.2
Die Kunden haften in vollem Umfang für alle von ihnen verursachten Beschädigungen, Verun-reinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, Einrichtungsgegenständen und Geräten, so-weit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.
7.3
Der SRS SportPark hält sich vor, Kunden ohne Einhaltung einer Frist ein Abonnement oder an-dere vertragliche Vereinbarungen zu kündigen, wenn die Kunden sich, ungeachtet einer Ab-mahnung, nachhaltig vertragswidrig oder entgegen der aushängenden Nutzungsbedingungen verhalten. Dies geschieht ohne die Verpflichtung der Rückerstattung von Zahlungen bereits gebuchter Leistungen.
7.4
Der SRS SportPark hält sich vor, ein Hausverbot auszusprechen, je nach Schweregrad des ver-tragswidrigen Verhaltens. (§858-859 BGB).
7.5
Die Geltendmachung von weitergehendem Schadenersatz und anderen gesetzlichen Ansprü-chen bleibt vorbehalten.
7.6
Eine Haftung durch den SRS SportPark für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Mitarbeiter des SRS SportParks zurückzuführen. Die Anlage haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle.
7.7
Hinsichtlich der vom SRS SportPark erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.8
Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahr-lässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.9
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem SRS SportPark nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsge-mäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nut-zer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Ansprüche für Schäden aus der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.
7.10
Im Übrigen ist eine Haftung des SRS Sportparks ausgeschlossen
7.11
Eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist nicht im Gesamtpreis enthalten. SRS Mitglie-der sind durch ihre Mitgliedschaft automatisch unfall- und subsidiär haftpflichtversichert.
8. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
Der SRS SportPark weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der SRS SportPark nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder der Nutzungsbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Stattdessen gelten Regelungen, die den beabsichtigten Zweck am ehesten erreichen.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Nutzungsbedingungen
1. Erläuterung
Die nachfolgenden Nutzungsbedingung gilt ergänzend zu den AGB des SRS SportParks. Sie soll helfen, allen Kunden und Gästen den Aufenthalt im SRS SportPark so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir bitten die Kunden diese Nutzungsbedingung zur Kenntnis zu nehmen und sie bei sämtlicher Nutzung der angebotenen Leistungen und Materialien zu be-achten.
Mit dem Betreten der Außen- und Innenanlagen des SRS SportPark erkennen die Kunden, die Mitspieler als auch die Besucher die hier geltenden und aushängenden AGB des SRS SportParks an und verhalten sich entsprechend.
2. Nutzung der angebotenen Leistungen, Einrichtungen und Materialien
Sämtliche Einrichtungen und Gegenstände der Anlagen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur ihrer Bestimmung entsprechend sach-gemäß verwendet werden.
Konsequenzen möglichen Fehlverhaltens können in den AGB nachgelesen werden.
Alle Sportflächen dürfen lediglich zur Ausübung des jeweiligen Sports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln sowie den beschriebenen AGB und Nutzungsbedingung und ausschließlich in der dafür vorgesehenen Sportkleidung benutzt werden.
Ausnahmen sind nur durch vorherige Absprache mit dem Betreiber des SRS SportParks möglich.
3. Sportbekleidung
Auf den Tennisfeldern und in der 7x7 moveBox sind ausschließlich Sportschuhe mit hellen oder „non-marking“-Sohlen erlaubt. Für eventuelle Schäden und Verunreinigungen haftet der Träger dieser Schuhe. Das Spielen oder Trainieren in den Innenräumen des SRS Sport-Parks mit freiem Oberkörper ist nicht gestattet. Das An- und Ausziehen der Sportkleidung hat in den dafür vorgesehenen Umkleiden zu erfolgen und nicht auf den Sportanlagen, den Fluren oder im Bistro.
4. Sachgemäße Nutzung der Sportflächen
Beachplatz:
Wir bitten die Kunden im Anschluss an ihre Trainingszeit die Plätze mit den, dafür bereitgestellten Pflegegeräten abzuziehen und den nachfolgenden Kunden den Platz pünktlich ordnungsgemäß zu hinterlassen.
Zur Vorbeugung von Materialverschleiß werden die Volleyballnetze entspannt übergeben. Wir bitten die Kunden, diese nach der Trainingszeit wieder zu entspannen.
Bevor die Kunden nach dem Spielen in der Ditec Arena in die Innenräume des SRS Sport-Parks oder dem Bistro Maracana gehen, bitten wir sie, den Sand von ihrem Körper, insbesondere der Füße abzufegen oder mit der Außendusche abzuspülen.
Tennis:
Wir bitten die Kunden, nichts an die Tennisnetze zu hängen.
Das Spielen von Bällen gegen die Wand oder die Decke ist nicht gestattet.
Es werden nur Bälle genutzt, die nicht zuvor draußen bespielt wurden.
Die Kunden haben auf den Spielbetrieb der Nachbarfelder Rücksicht zu nehmen.
7x7 moveBox:
Bouldern:
Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung
aller Regeln und der Anwendung großer Vorsicht durch den Benutzer, nicht restlos
eliminiert werden können. Während des Aufenthaltes im Boulderbereich der
7x7moveBox Boulderhalle wird von jedem Benutzer gegenseitige Rücksichtnahme
verlangt. Auf Kinder ist besondere Rücksicht zu nehmen.
Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderern ist, abgesehen vom Spotten
(siehe Punkt 3), untersagt. Das Sitzen auf den Matten ist nicht erwünscht.
Jeder Boulderer muss sich den Verletzungsrisiken bewusst sein. Stürze sind Teil des
Sports und müssen ebenfalls trainiert werden. Bouldern ohne Spotter ist generell
erlaubt, sofern sich der Bouldernde der erhöhten Risiken im Falle eines Sturzes bewusst
ist. Die Betreiber lehnen bei Unfällen explizit die Haftung ab.
Jeder Benutzer ist verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende
Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können
zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten. Benutzer der Anlage sind
aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder dem Personal zu melden.
Der Spotter versucht mit seinen Armen und Händen die Konsequenzen aus einem Sturz
des Boulderers so gering wie möglich zu halten, insbesondere dessen Oberkörper und
Kopf. Er kann aber in keinem Falle für Verletzungen des Boulderers verantwortlich
gemacht werden. Bouldernder und Spotter müssen ungefähr dieselbe Körpermasse
haben. Personen, die des Spottens nicht mächtig sind, gibt das Hallenpersonal nach
Möglichkeit Instruktionen. Helft euch bei Bedarf gegenseitig. Wenn du allein bist, frag ob dich jemand unterstützen kann.
Achte bei der Sicherheitsstellung darauf, dass der Bouldernde nicht auf dich fallen kann.
Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt.
Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal
umgehend gemeldet werden. Jeder Benutzer ist sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe
und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können. Der
Aufenthalt auf dem Wanddeckel ist nicht gestattet. Wähle die Kletterhöhe so, dass du noch
sicher landen kannst. Versuche möglichst auf geschlossenen Füßen zu landen und abzurollen.
Wenn möglich abklettern, statt abspringen. Das ist schonender für Knie und Rücken und
beugt Verletzungen vor. Halte dich nicht unter Bouldernden auf, sie können jederzeit stürzen oder abspringen. Bouldere nicht zu eng nebeneinander oder übereinander.
Kollisionen können zu Verletzungen führen. Gegenstände jeglicher Art (Magnesium, Bürsten, Getränke, usw.) sind auf den Matten untersagt.
Minderjährige jünger als vierzehn Jahre dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson in
der 7x7moveBox Boulderhalle klettern. Minderjährige von vierzehn bis siebzehn Jahre
dürfen nur nach Vorlage der schriftlichen Genehmigung des Erziehungsberechtigten oder
dessen gesetzlichen Vertreters in der 7x7moveBox Boulderhalle klettern. Das
Herumrennen, Spielen und Schreien im Sportbereich ist verboten.
Kinder unter 14, müssen in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson kommen.
Kinder über 14, dürfen alleine zum Klettern kommen, wenn sie eine
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen.
Am Klettern haben schon die Jüngsten Spaß, wenn die Halle voll ist haben Kinder unter 3
aber aus Sicherheitsgründen keinen Zutritt zum Boulderbereich.
Wenn Kinder mitkommen muss die alleinige Aufsicht und Haftung von der Begleitperson
übernommen werden – das heißt es gestaltet sich im Regelfall schwer, selber zu klettern
wenn eine Person allein mit Kind kommt. Wir schreiben einen Betreuungsschlüssel von
maximal 2 Kindern pro volljährige Begleitperson vor. Kommt eine Person alleine mit
mehr Kindern, können wir die Nutzung der Halle leider nicht gestatten.
Beim Eintritt in den Boulderbereich der 7x7moveBox Boulderhalle ist dem Personal
unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen bzw. ein Einzeleintritt zu lösen. Das
Personal behält sich Stichprobenkontrollen vor. Ohne gültigen Ausweis ist keine
Ermäßigung möglich.
Für Boulderbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein,
für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen
Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschließung wird in jedem Falle vorher
angekündigt. In den genannten Fällen besteht für Inhaber von Abonnements kein
Anspruch auf Rückerstattung. Teil der Anlage sind Holzmöbel, die splittern können. Für
Verletzungen durch Holzsplitter haftet der Betreiber nicht.
Im Boulderbereich müssen stets saubere Schuhe getragen werden. Das Bouldern ist nur
in Kletterschuhen oder sauberen Turnschuhen gestattet. Vor dem Klettern sind Ringe,
Armbänder, Ketten, Kopfhörer und anderer Schmuck abzulegen.
Mutwilliges Verteilen von Magnesia auf Matten und in die Luft ist nicht erlaubt:
Beim Bouldern und Spotten ist das Telefonieren oder Musikhören mit Kopfhörer nicht erlaubt.
Badminton:
Ist das Netz zum Badmintonspiel aufgebaut, ist dieses nur unter Anleitung abzubauen, um z.B. Basketball zu spielen. Nach Benutzung des Badmintonplatzes ist dieser so wieder aufzubauen, wie er vorgefunden wurde.
Kicker und Tischtennis:
Ausgeliehene Bälle und Schläger sind nach Benutzung zurückzubringen.
5. Saisonzeiten
In der Sportart Tennis umfasst die Sommersaison den Zeitraum von ca. Oktober bis April des folgenden Jahres. Die Ditec Beachanlage wird dem Wetter entsprechend im Frühsommer geöffnet und bis Spätsommer bespielbar gehalten. Die konkreten Saisonzeiten werden früh genug vorab verkündet. In den Sportarten Badminton und Bouldern gibt es keine Saisoneinteilung.
6. Öffnungs- und Spielzeiten
Die Öffnungszeiten der Anlagen sind durch Aushänge bekanntgegeben und von allen Kun-den einzuhalten. Die Öffnungszeiten des SRS SportParks Büro sind davon abweichend. Durch die online-Buchung und den installierten Zeituhren ist ein Spielbetrieb auch außer-halb der Bürozeiten möglich. Eine Barabrechnung oder das Ausleihen von Spielgeräten und Schuhen ist jedoch in dieser Zeit nicht möglich. Auch ist eine Betreuung oder Einweisung durch das Personal nicht möglich.
7. Rauchen, Trinken und Essen, Müll
Das Rauchen ist innerhalb des Gebäudes untersagt. Im Außenbereich der Anlage sind die dafür vorgesehenen Bereiche zu nutzen.
Offene Getränke, Glasflaschen o.a. sind auf und rund um die Sportflächen nicht erlaubt.
Des Weiteren bitten wir die Kunden eigens verursachten Müll mitzunehmen oder in die da-für vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Sport erfordert ein entsprechendes Maß an Konzentration. Nach Konsum von Betäubungs-mitteln, Drogen oder übermäßigen Konsum von Alkohol ist der Aufenthalt auf den Sportflächen nicht gestattet.
8. Tiere
Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist nicht gestattet.
9. Lehrbetrieb/Trainertätigkeit
Die Ausübung jedweder Lehr- oder Trainertätigkeit ist nur in Verbindung mit dem offiziellen Unterrichtsprogramm des SRS SportParks oder im Rahmen einer ausdrücklichen Genehmigung möglich. Trainings- und Lehrveranstaltungen dürfen nur mit schriftlicher Ge-nehmigung durchgeführt werden.
10. Hausrecht
Das Hausrecht üben ausschließlich der SRS SportPark und die, von diesem beauftragten Mitarbeitern aus, deren Anweisungen unverzüglich Folge zu leisten ist.